- Alltagshilfe / Alltagsbegleitung
- Körperpflege
- Ernährung
- Medizinische Grundversorgung
- Vor- und Nachsorge nach Krankenhausaufenthalten
- Verhinderungspflege
- Krankenpflege
- Altenpflege
Pflege
Wir bieten Ihnen fachkundige Hilfe bei der Pflege alter und kranker Menschen und leisten Unterstützung im Alltag, zum Beispiel bei der täglichen Körperpflege oder bei der Ernährung. Die einzelnen Leistungen sind im Leistungskatalog (siehe Download rechte Spalte: Leistungskatalog).
Bei akuten und chronischen Erkrankungen übernehmen wir gerne die nach ärztlicher Anordnung erforderliche Versorgung, die so genannte „Behandlungspflege“. Das heißt, wir kontrollieren beispielsweise ihren Blutzucker und Blutdruck, verabreichen Spritzen und Medikamente, führen Verbandswechsel durch und helfen beim An- und Ausziehen ihrer Kompressionsstrümpfe. Auch wechseln wir bei Bedarf den Blasenkatheter und übernehmen die Stomaversorgung.
Vor- und Nachsorge nach ambulanten und stationären Krankenhausaufenthalten
Sie fühlen sich nach einem ambulanten oder stationären Krankenhausaufenthalt unsicher, sind geschwächt oder benötigen besondere Hilfeleistungen? Dann unterstützen wir sie gerne. Sehen Sie hierzu unsere Pflegeangebote in der rechten Spalte.
Die Verhinderungspflege
Mit der Verhinderungspflege vertreten wir pflegende Angehörige bei Krankheit, Urlaub oder Verhinderung und helfen Ihnen im
Haushalt, zum Beispiel bei der Wäschepflege oder dem Einkaufen.
Wer mindestens ein halbes Jahr zuhause gepflegt wird, hat Anspruch auf Verhinderungspflege. Dadurch soll die pflegende Person
vertreten und so entlastet werden. Hierfür stehen jährlich innerhalb von 28 Tagen 1510 € für Leistungsempfänger aller Pflegestufen
zur Verfügung. Diese Leistung kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden und umfasst grundpflegerische-, hauswirtschaftliche-
und Betreuungsleistungen.
Eine Verhinderungspflege empfiehlt sich:
- Zur Entlastung der pflegenden Angehörigen: wenn Angehörige in den Urlaub fahren, selbst vorübergehend krank sind oder für einen begrenzten Zeitraum nicht die nötige Zeit für die Pflege des Angehörigen aufbringen können
- Für Betroffene: nach einer schweren Erkrankung oder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, wenn die eigenständige Pflege und Versorgung noch nicht möglich ist, der Pflegebedürftige sich erholen möchte oder Angehörige mit der Pflege überfordert sind.
- Unser Service für Sie: Im Urlaub, am Wochenende, an freien Abenden, bei Festlichkeiten, nachmittags oder auch für einen längeren Zeitraum ...
Die Verhinderungspflege kann - bei Vorliegen einer Pflegestufe - pro Jahr 28 Tage in Anspruch genommen werden. Dies kann am
Stück oder auf mehrere Aufenthalte verteilt geschehen. Die Kosten werden bis zu 1510 Euro pro Jahr von der Pflegekasse übernommen.
Eine Verhinderungspflege kann auch in Anspruch genommen werden, wenn keine Pflegeeinstufung vorliegt. In diesem Fall müssen
die Kosten jedoch von den Betroffenen selbst getragen werden.

